Wie Medien gegen das Grundgesetz verstoßen

Gefühlt wird sie schon lange nahezu vollständig ausgegrenzt. Die AfD kommt nur dann in den Medien vor, wenn ihre Politiker einer Unregelmäßigkeit bezichtigt werden können oder es anderweitige schlechte Nachrichten über sie gibt. Raum zur Selbstdarstellung bekommt sie überhaupt nicht, weder für ihre politischen Grundsatzpositionen, noch für ihre Reaktion auf aktuell diskutierte Themen.

Dies steht im krassen Gegensatz zum Grundgesetz und auch zum Medienstaatsvertrag. Die Rundfunkfreiheit fordert, dass alle gesellschaftlichen Kräfte angemessen an der Berichterstattung beteiligt werden. Die Vielfalt der Meinungen soll „in Breite und Vollständigkeit zum Ausdruck kommen“.

Die „Junge Freiheit hat das jetzt in Zahlen gefasst. So sieht zum Beispiel die Beteiligung der AfD. an den politischen Talkshows in ARD und ZDF aus:

Grafik: jungefreiheit.de

Man sieht mit bloßem Auge, dass besonders bei der AfD ein krasses Missverhältnis besteht. Ich nehme hier als Vergleichsmaßstab die Wahl 2021. Die Prozentzahlen der einzelnen Parteien waren folgendermaßen.

SPD: 25,7% | CDU : 24,1% | Grüne: 14,8% | FDP: 11,5% | Linke: , 4,9% | AfD 10,3%

Die Beteiligung hätte bei einer in etwa paritätischen Verteilung der eingeladenen Politiker folgendermaßen aussehen müssen:

Gesamtzahl der eingeladenen Politiker: 457

Entsprechend den Wahlergebnissen und damit der gesellschaftlichen Bedeutung, die den Parteien ja nicht von den Medien, sondern von den Wählern verliehen wird, hätten dann in etwa die folgende Anzahl von Politikern bei den einzelnen Parteien eingeladen werden sollen:

SPD: 117 | CDU : 119 | Grüne: 68 | FDP: 53 | Linke: 22 | AfD: 47 laut Wahlergebnis zu erwartende Auftritte

SPD: 129 | CDU : 125 | Grüne: 100 | FDP: 67 | Linke: 34 | AfD: 2 in Worten: zwei tatsächliche Auftritte

Fazit: SPD und CDU sind etwa angemessen repräsentiert. Die Grünen und die Linke dagegen sind sehr stark etwa um die Hälfte überrepräsentiert. Die FDP ist über ein Viertel stärker als ihr Wahlergebnis berücksichtigt worden. Die AfD jedoch wurde nahezu vollständig ausgegrenzt. Man hätte 47 Politiker einladen müssen, tatsächlich wurden aber nur zwei Auftritte zugelassen.

Man könnte nun einwenden, es handele sich um redaktionelle Entscheidungen entsprechend der Attraktivität der Politiker, die mit Wahlergebnissen nichts zu tun haben. Auch gibt es ja keine Quote für Parteien in Talkshows und ich wäre der letzte, der eine solche fordern würde. Das sind aber nur Scheinargumente, denn ein so krasses Missverhältnis auf Dauer bei der Berücksichtigung von AfD-Politikern ist durch die redaktionelle Entscheidungsfreiheit nicht mehr gedeckt. Hier geht es eindeutig um Ausgrenzung, oder, um im linken Sprech zu bleiben, „den Rechten, keine Bühne zu geben“. Genau das verstößt aber gegen den Medienstaatsvertrag und gegen die Verfassung, die solche politischen Einseitigkeiten, egal, für welche Seite, verhindern wollte. Laut Rundfunkstaatsvertrag hat jede gesellschaftlich relevante Kraft ein Anrecht auf Repräsentation in den Medien „in möglichster Breite und Vollständigkeit“.

Der gesamte „Kampf gegen Rechts“, so wie ihn praktisch alle Journalisten in den Medien verstehen, verstößt meiner Meinung nach damit gegen die Verfassung. Solange keine Gesetze verletzt werden und eine gesellschaftliche Gruppierung nicht verboten ist, haben sich die Medien nach ihren Rezipienten zu richten – und nicht etwa zur politisch zur „richtigen“ Haltung zu erziehen, wie es in der Praxis immer wieder der Fall ist. Das sind die Methoden eines autoritären Staates und der wiederum ist nicht mit demokratischen Prinzipien vereinbaren. Die Macht geht vom Volke aus, nicht von den Medien!

Eine dauerhafte Ausgrenzung kann also nicht mit redaktioneller Entscheidungsfreiheit begründet werden. Wenn ARD und ZDF weiter so gegen ihren Medienstaatsvertrag verstoßen, befinden sie sich auf dem besten Wege zur Abschaffung.

Noch hat der „Kampf gegen Rechts“ keinen Verfassungsrang und er darf ihn auch nicht erlangen. Denn „rechts“ ist genauso demokratisch gedeckt wie „links“. Die Grenzen unser Rechtsordnung sind durch Extremismus gesetzt, der per Definition gewalttätig ist. Für dessen Beachtung und Beobachtung ist der Verfassungsschutz zuständig,

6 Kommentare zu „Wie Medien gegen das Grundgesetz verstoßen

  1. @Anonymous

    Raider heißt ja jetzt Twix und die SED nennt sich Linke. Fallen ja auch mehr als genug drauf rein. Die Linke regiert auch gerne mal doppelt so lange wie gewählt, auch ganz ohne Mehrheit. In der DDR haben sie wenigstens noch Wahlvorgänge abgehalten. Ich vermute aber mal, die Thüringenwahl muß warten, bis man der AfD irgendwas angehängt hat. Kannte man schon in der alten BRD. Regte sich der Unmut der Bevölkerung und erwachte so etwas wie nationaler Widerstandsgeist, gab es flugs irgendwelche Zwischenfälle, die jede aufkeimende Opposition im Keim erstickten. Mal halfen die ostdeutschen Verwandten, mal der große Onkel aus Übersee.

    Es gibt tatsächlich in ganz Deutschland keine Branche mit einem derart eklatanten Fachkräftemangel wie die Politik. Das muß selbst die amerikanische Wirtschaftlegende hinten anstehen, in Deutschland muß man nicht einmal Teller waschen um dank parteilichem Futtertrog zum Millionär zu werden.

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  2. Wie stuft denn Tipolina die damalige Aussage eines hochrangigen Funktionärs der Mauerschützenpartei SED ein, Reiche zu erschießen. Klar, so ein Dreck ist dann natürlich Satire. Aber wehe, wehe, irgendein Idiot, der zufällig ein völlig unbedeutendes Mitglied der AfD ist, hätte solchen Zinnober abgelassen.

    Dass die Beherrscher der Meinung in ARD und ZDF sich nicht die Butter vom kaum verdientem Brot nehmen lassen wollen von einer Partei, die sich als einzge gegen die Rundfunkszwangsabgaben stellt ist ja menschlich verständlich. Den Gesetzen folgen sie damit dennoch nicht. Nein, es wird eklatant dagegen verstoßen.

    Wenn ich dann schon wieder mal vom jetzigen SPD Generalsekretär und ex Callcenter Mitarbeiter den Spruch von den „demokratischen Parteien“ höre, wird mir als treuem Wähler dieser Partei zu Zeiten von Brandt, Schmidt und Egon Bahr übel. Immerhin hat Kevin ja tatsächlich mal ein wenig gejobbt, ganz im Gegensatz zu sehr vielen seiner Artgenossen, die lieber ihr Studium abbrachen oder sich gar im „Völkerrecht“ sielten.

    [Hinweis vom Admin: Bitte E-Mail angeben!]

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  3. „Man kann hier also sagen: Man passt die Definitionen so an, wie man sie braucht.“

    Paßt zum Titel des Blogs.
    „Du Heuchler, zieh zuerst den Balken aus deinem Auge; danach kannst du sehen und den Splitter aus deines Bruders Auge ziehen. “ (Matthäus 7,5)

    Jene Clique, die aber nun Staat, Justiz und Medien an sich gerissen hat ist aber auch nicht mehr extrem, die ist schon totalitär in ihrer Gesinnung, deswegen ist ja auch jeder ein Leugner, ergo Häretiker der mit seiner Meinung von den vorgegebenen Narrativen abweicht. Gleichzeitg versucht man mit aller Macht zu verschleiern, was Hannah Arendt schon immer wußte. Es kommt nicht auf die Symbole an, sondern auf die Methodik.

    Und die Methode ist ganz einfach, „halt den Mund, sonst stempeln wir Dich zum Nazi“. Das ist Meinungsfreiheit Anno Domini 2023. Man darf alles sagen, nur hat man dann hinterher weder eine ökonomische, noch eine soziale Existenz.

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  4. @tipolina

    Vom extremen linken Rand aus betrachtet sind selbst Helmut Schmidt und Helmut Kohl rechtsextrem, selbst die Rumpf-CDU versucht man ja auch genau in die Ecke zu schieben. Beim Medienrecht geht es aber auch nicht darum was Einzelne sich vorstellen können, sondern darum was im Medienstaatsvertrag festgelegt ist und da steht jeder mit Landesliste zugelassenen Partei Sendezeit zu. Die Bewertung der politischen Schublade obliegt nicht der Medienanstalt.
    Gegen jenes geltende Recht wird aber schon allein dadurch verstoßen, daß weltanschauliche, politische oder religiöse Werbung nicht statthaft ist, ebenso wenig das Framing per fiktionaler Inhalte. Ideologiefreie Programmgestaltung findet sich gerade beim ÖR heutzutage nicht mal mehr beim Wetter oder Sport.

    @Hans-Hasso Stamer

    Der Rotgrünfunk muß weg, zumindest muß der Bezahlzwang enden, was schon einmal ein erster Schritt wäre. Ich kenne einige die finden den ÖR nicht einmal fragwürdig, freiwillig bezahlen würden die aber keinen Cent. Ohne Zwang bei dem schlechten Angebot, dann erledigt sich der Rest von alleine.

    Historisch betrachtet war der öffentliche Rundfunk von Beginn an ein alliiertes Umerziehungsprojekt. Ziemlich lange war der Rundfunk aber akzeptiert und goutierbar und da gab es ja auch nicht die Diskrepanz zwischen jenen in der Medienwelt und der Lebenswirklichkeit bei den Menschen draußen. Wie so vieles wurde der ÖR aber gekapert und wird nun zur Indoktination und zum Machterhalt gewisser Sekten benutzt. Mit dem jetzigen Personal ist der Rundfunk nicht reformierbar, die Parteinähe war schon immer ein Widerspruch zu demokratischen Grundsätzen, das Zwangssystem paßt weder zu einer freiheitlichen Ordnung noch in die heutige Zeit. Die Medienangebote sind vielfältiger geworden, das Argument der Grundversorgung zieht einfach nicht mehr.

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  5. @ tipolina: Die „verfassungsfeindlichen Tendenzen“ hängen völlig in der Luft. Sie werden immer wieder behauptet und propagandamäßig fest geklopft, ohne dass der Beweis erbracht wird. Auch auf den Seiten des Verfassungsschutzes steht dazu nichts Konkretes. auch der Rechtsextremismus ist nicht mehr als eine Behauptung. Das geht schon daraus hervor, dass man den Begriff nicht eindeutig definiert.

    Zum Extremismus gehört beispielsweise immer notwendigerweise Gewalt, das ist ja genau die Abgrenzung gegenüber dem Radikalismus, der eben nicht gewalttätig ist. Von dieser Linie ist der Verfassungsschutz unter Haldenwang aber erstmals bei der Beurteilung der Identitären Bewegung abgewichen. Man kann hier also sagen: Man passt die Definitionen so an, wie man sie braucht.

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  6. Die AfD ist als Rechtsextremisten mit massiv verfassungsfeindlichen Tendenzen eingestuft. Ein Beschwerdeverfahren ist noch beim Oberverwaltungsgericht Münster abhängig also schwebend. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der öffentl, rechtliche verpflichtet ist eine verfassungsfeindliche Partei zu präsentieren, sind die doch ernst genau für das Gegenteil installiert worden. Es steht der AfD der Rechtsweg ebenfalls auch für das offen sind ja sonst nicht zimperlich. Ich tippe auf BverG auf ungewöhnlichen Rechtsweg und Klarheit in Kürze.

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