Rechtsanwalt Markus Haintz hat Karl Lauterbach verklagt. Es geht um die von ihm behauptete „Nebenwirkungsfreiheit“ der COVID-19 – Impfung.


Die von Lauterbach immer noch behauptete „Nebenwirkungsfreiheit der Impfung“ ist ja angesichts der Tatsachen eine ungeheure Lüge. Gut, dass dagegen mal jemand klagt.
Allerdings bin ich pessimistisch. Mein Pessimismus gründet sich auf die Beobachtung, dass sich Gerichte, nicht nur in Deutschland, sondern genauso in der USA, bei politisch heiklen Entscheidungen gern um die Sache drücken. Das weiß natürlich auch der klagende Rechtsanwalt. Aber ihm dürfte es vor allem um den Effekt in der Öffentlichkeit gehen. Es ist ein weiterer Versuch, das Fundament der Impflüge zu untergraben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht Markus Haintz Recht gibt. Denn Gerichte halten sich bei Entscheidungen, die das medizinische Fachgebiet tangieren, an dieselben Fachleute, die auch die Regierung beraten. Und da muss man leider die Fachleute inzwischen in Anführungsstriche setzen, denn das sind in Wirklichkeit Lobbyisten.
Sie werden also das Paul-Ehrlich-Institut, das eine staatliche Behörde ist, fragen. Das ist in Deutschland für sämtliche Impfungen zuständig. Und das PEI wird sagen: „Nebenwirkungsrate 0,02 %. Lauterbach hat Recht.“
Daraufhin werden die Kläger nachweisen, daß die wirkliche Nebenwirkungsrate bei 3 – 5 % liegt. Und dann wird das Gericht sagen: Nur das PEI als Behörde ist autorisiert, Zahlen im Zusammenhang mit der Impfung festzustellen, nicht Sie. Ihre Beweise sind keine amtlichen Zahlen. Wenn Sie die Zahlen des PEI anzweifeln, müssen Sie gegen das PEI klagen. Das Gericht weiß natürlich genau, dass dies völlig aussichtslos wäre.
Die Klage wird damit abgeschmettert. Rein formal, sie werden sich nicht auf Argumente einlassen. Das ist meine pessimistische Vorhersage.
Damit wäre das Gericht komplett aus dem Schneider. Sie müssten sich nicht mit den stärksten Kräften dieses Staates anlegen, die soweit gegangen sind und immer noch gehen, den Bürgern das Recht auf den eigenen Körper, die grundgesetzlich garantierte körperliche Unversehrtheit, aberkennen zu wollen.
In den USA, bei den Klagen von Trump und einigen Bundesstaaten wie Texas und Nevada, ist es genauso abgelaufen.
Die Klagen wurden nicht etwa abgeschmettert, wie die deutsche Presse behauptete, sondern sie wurden gar nicht erst zugelassen. Aus rein formalen, nicht etwa aus sachlichen Gründen. Trumps Beweise wurden von keinem Gericht zur Kenntnis genommen, weil es kein Verfahren gab. Die Begründungen waren jeweils formal, unter anderem: keine Klageberechtigung. Im amerikanischen Recht heißt das: kein Standing. Gregor Amelung hat das bei reitschuster.de dargelegt:

Die Gewaltenteilung in der westlichen Welt wird immer dysfunktionaler. Das zeigen auch die letzten Urteile des Bundesverfassungsgerichts unter Harbarth, wo ebenfalls nur die Regierungslinie durchgewinkt wurde.
Aber vielleicht unterschätze ich auch unsere Justiz. Es gibt ja immer wieder Helden. Aber man darf eins nicht vergessen: Richter sind auch nur Staatsangestellte. Formal sind sie zwar unabhängig, das ist auch grundgesetzlich garantiert, aber bei einem „unbotmäßigen“ Urteil in Thüringen ist einem Weimarer Familienrichter schon einmal eine Hausdurchsuchung vom grünen Justizminister Dirk Adams beschert worden. Der durfte das. Die disziplinierende Wirkung solcher Aktionen sollte man nicht unterschätzen.
Das ist staatliche Nötigung?
Möglich. Falls sich ein Richter findet, der das feststellt. Und einen Kläger, der deshalb klagt.
Karl Lauterbach dürfte also keine unruhigen Nächte haben.
Selbst wenn die völlig falschen Zahlen mit 0,02% stimmen würden, wären es bei angenommenen 50 Millionen Menschen noch immer 10 000 mit schweren Nebenwirkungen bis hin zum Tod. Dass diese Prozentangabe eine schon kriminell zu nennende Verharmlosung ist, müsste heute allseits bekannt sein.
Und dennoch. Hätte man jedem Vertrauensvollen und Gutgläubigen vor dem Stich diese Zahl genannt, ich wette, nicht wenige von ihnen hätten dankend abgelehnt.
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Und das PEI wird sagen: „Nebenwirkungsrate 0,02 %. Lauterbach hat Recht.“
Formal ist das schon falsch, da jeder Wert > 0 Lauterbach ins Unrecht setzt. Allerdings sind die 0,02% schwere Nebenwirkungen schon ein Wert der Wohl andere Impfungen weit übertrifft.
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§ 146 GVG
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
Damit ist eigentlich alles gesagt. Es gibt keine unabhängige Staatsanwaltschaft in Deutschland. Hinzu kommt, daß nahezu alle höheren Richter eine Parteibindung haben. Wenn dann ein Marsch durch die Institutionen gelingt und ein Land nach links abrutscht, dann gibt es eben keinen Rechtsstaat, sofern es diesen in Deutschland überhaupt jemals gegeben haben sollte,
Wer darauf in den letzten Jahrzehnten hingewiesen hat, auch auf die fehlende Souveränität oder den wachsenden Einfluß von Lobbyorganisationen oder NGOs, wie es so schön heißt, der galt als Spinner und Verschwörungstheoretiker. Willkommen im Club.
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