Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Infektionsschutz) wiege schwerer als das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit. Laut ARD-Nachtversorgung (vom MDR aus Halle), bestätigt vom ZDF, wurde mit dieser Begründung die heutige Anti-Coronapolitik-Demo in Dresden verboten. Das erscheint vernünftig, ABER: Für die Gegendemonstrationen gilt das offenbar nicht, die wurden zugelassen. Das beweist:
Die Grundrechte sind vom Inhalt der Demos abhängig. Oder diese sind nur ein Vorwand, um unbequeme Inhalte abzuwürgen?
Zweierlei Maß bei verfassungsmäßigen Grundrechten? Gleiches Recht für alle? So jedenfalls hat die deutsche Justiz entschieden, die eigentlich unabhängig sein sollte.
Dazu der Tweet des Tages von Neverforgetniki:

Entweder lässt man Demos und Gegendemos zu, oder man verbietet sie. Eine unterschiedliche Behandlung ist eines Rechtsstaats nicht würdig.
In welcher Bananenrepublik leben wir eigentlich? Ich komm‘ gerade nicht drauf.