Die Verschweiger

In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Ein Auszug aus der „Richtlinie 21“ des Deutschen Presserates.

Die Presse hält sich daran: Die notorischen „Männer“ sind inzwischen eine eigene Täterkategorie und bedeuten Personen mit Migrationshintergrund und/oder Flüchtlinge. Bei deutschen Tätern wird nämlich in der Regel auf deren Abstammung hingewiesen, was das Verschweigen gänzlich ad absurdum führt. Allerdings sind damit oft auch Migranten mit deutschem Paß gemeint.

Vorurteile gegen Minderheiten? Kein begründetes öffentliches Interesse? Was passiert wohl, wenn auf einen deutschen Täter ein halbes Dutzend mit Migrationshintergrund kommen? Entstehen dann „Vorurteile“ oder nicht doch eher Urteile und berechtigte Angst? Und liegt dann nicht der Schluß nahe, dass es eben doch am besten wäre, diese Leute gar nicht erst in größerer Zahl ins Land zu lassen? Weil das „individuelle Fehlverhalten“ statistisch signifikant erheblich überrepräsentiert ist.

Genau diese Schlussfolgerung des Lesepublikums soll aber unter allen Umständen vermieden werden, auch auf Kosten der Glaubwürdigkeit.

Die Macht der Presse besteht vor allem darin, was sie verschweigt

Michael Klonovsky, Journalist und Autor

Sicher, die Presse kann systematisch lügen und verschweigen. Dann darf sie sich aber auch nicht darüber wundern, daß sie erst die Glaubwürdigkeit und schließlich die Leser verliert. Da helfen dann am Ende auch keine Subventionen mehr.

Was die Presse hier tut, ist nichts weniger als Manipulation. Es ist nicht mal Erziehung, so wie es Schulbücher tun. Die Journalisten mögen überwiegend eine bestimmte „Haltung“ vertreten, sie auf die Leserschaft zu übertragen, ist nicht nur illegitim und mit ihrem Berufsethos unvereinbar, sondern auch vollständig zum Scheitern verurteilt. Es erzeugt nur Abwehr, Wut und Frustration.

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